grundstück östlich einer Villa aus den 20-iger-Jahren. Das Grundstück
zeigt mit seiner Schmalseite nach Süden. In unmittelbarer
Nachbarschaft ist das Grundstück in den übrigen Himmelsrichtungen
von denkmalgeschützten Gebäuden umgeben.
Das Gebäude nimmt die Baulinien der Nachbarbebauung auf und fasst
den Strassenraum zusammen mit der Bebauung auf der gegenüber-
liegenden Strassenseite.
Der Baukörper vermittelt durch seine senkrechte Stellung zur Strasse
zu dem im Osten anschliessenden zurückversetzten Baukörper.
Durch die parallele Anordnung des Baukörpers zu dem Zufahrtsweg
des Hinterliegers wird das Grundstück auf der Westseite abgeschirmt
und es entsteht ein geschützter, ruhiger Gartenbereich.